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eFiling

 

Online-Einreichung beim Belgischen Amt für Geistiges Eigentum

Das Amt für Geistiges Eigentum bietet Online-Dienste an, die es ermöglichen, in Zukunft Anträge auf Erfindungspatente und Anträge auf ein ergänzendes Schutzzertifikat (ESZ) auf elektronischem Weg zu erstellen und einzureichen. Die Online-Einreichung ermöglicht es ebenfalls, andere Dokumente bezüglich (Anträge auf) Patente und ESZ auf elektronischem Weg zu erstellen und weiterzuleiten an das Amt für Geistiges Eigentum.

Die angebotenen Online-Dienste verwenden Software die vom Europäischen Patentamt (weiterhin EPA) entwickelt wurde, "electronic On Line Filing" (eOLF) genannt, über einen belgischen Empfängerserver, wie auch Smartcards die vom EPA geliefert werden um die Sicherheit der Online-Einreichung zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang bietet das belgische Patentamt Ihnen folgende Online-Einreichungsdienste an :

  • die Einreichung einer belgischen Patentanmeldung;
  • die Einreichung von Dokumenten, die nach der Einreichung einer belgischen Patentanmeldung oder der Erteilung des belgischen Patents erstellt wurden;
  • die Einreichung von Dokumenten für europäische Patente in Belgien (belgische nationale Phase);
  • die Einreichung einer Mitteilung über eine Eintragung in das Register der Erfindungspatente (Übertragung, Adressänderung, Lizenz, Verpfändung, usw.) und die Einreichung von Dokumenten, die nach Einreichung des Änderungsantrags erstellt wurden;
  • die Einreichung eines Antrags auf ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel;
  • die Einreichung eines Antrags auf ein ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel;
  • die Einreichung eines Antrags auf Verlängerung für pädiatrische Zwecke eines bestehenden ESZ-Antrages oder ESZ für Arzneimittel;
  • die Einreichung zusätzlicher Dokumente, die einer bestehenden Datei eines ESZ-Antrages oder ESZ hinzugefügt werden sollen.

 

Wie kann ich auf die Online-Dienste des belgischen Patentamts zugreifen?

Um die Online-Einreichung beim belgischen Patentamt nutzen zu können, müssen Sie das folgende Verfahren befolgen :

  • Beantragen Sie eine EPA-Smartcard an beim EPA;
  • das EPA wird Ihren Antrag auf eine Smartcard überprüfen und wenn sie akzeptiert wird, erhalten Sie ein Paket mit Installationssoftware, eine Smartcard und ein Lesegerät;
  • die PIN-Nummer Ihrer Smartcard erhalten Sie separat in einem versiegelten Brief. (Weitere Info über die Online-Dienste des EPA erhalten Sie auf der Website des EPA;
  • bitte führen Sie zuerst Ihre Smartcard in das Lesegerät ein, öffnen Sie die Anwendung "auto enrolment tools" (automatische Registrierung) und füllen Sie das Formular des belgischen Patentamts aus;
  • sind Sie Patentinhaber, dann können Sie sich in der Datenbank des belgischen Patentsamts eintragen oder sich identifizieren lassen (Sie brauchen dazu eine Vertreternummer beim belgischen Patentamt). Sie können eine Vertreternummer anfordern oder sich identifizieren lassen, indem Sie den Helpdesk unter + 32 (2) 277 51 19 anrufen oder per E-Mail die folgende Nachricht : "Ich möchte eine Vertreternummer oder ich möchte mich identifizieren" an die folgende Adresse senden: piie.bpp-helpdesk@economie.fgov.be.
  • nachdem Sie Ihre EPA-Smartcard erhalten haben, und sie beim belgischen Patentamt registriert haben, und wenn Sie beim belgischen Patentamt als Vertreter registriert sind, dann können Sie die Online-Einreichung beim belgischen Patentamt nutzen;
  • am besten testen Sie die Anwendung im Demo-Modus, für jede der drei Einreichungsmethoden, indem Sie die Daten und erforderlichen Dokumente nach dem angegebenen Verfahren eingeben.
  • anschließend stellen Sie Ihre Einreichungsanträge im Produktionsmodus zusammen und reichen die Dokumente ein, nachdem Sie sie elektronisch mit der beim belgischen Patentamt registrierten Smartcard des EPA unterzeichnet haben.

Wenn die Einreichung korrekt erfolgt ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit den folgenden Informationen:

  • der Name der Organisation;
  • Datum und Stunde des Eingangs des Dokuments;
  • eine Liste der eingegebenen Dokumente;
  • eine Nachricht, Digest genannt (eine eindeutige Zeichenkette, die durch die Verschlüsselung der Nachricht mit dem Ausstellerzertifikat erzeugt wird);
  • eine Referenznummer;
  • eine vorläufige Antragsnummer.

 

  • Wenn Sie keine Empfangsbestätigung erhalten, rufen Sie bitte den Helpdesk des belgischen Patentamtes unter + 32 (2) 277 51 19 an oder senden Sie eine Nachricht mit der Aufschrift "I request information on my electronic filing" an folgende Adresse:. piie.bpp-helpdesk@economie.fgov.be.

 

Installation der Software

Herunterladen der Software

 

Sie haben beim EPA eine Karte erneuert oder ersetzt?

Bevor Sie Ihre neue Smartcard verwenden können, müssen Sie den automatischen Registrierungsdienst des belgische Patentamts nutzen, der online ist, um eine erneute Online-Anmeldung vornehmen zu können.

 

Format der Dokumente

  • Die Dokumente müssen im PDF-Format erstellt werden (Portable Document Format);
  • Für die DNA-Sequenzlisten kann das Format ST25 sein (.app ; .seq ; .txt ; .zip).

 

Parameter der Workstation

  • Ein PC Pentium 4 1,8 Ghz oder mehr; 512 MB RAM oder mehr; 300 MB frei auf der Festplatte oder mehr;
  • Ein WIN 98 Betriebssystem (2.) oder neuer;
  • Ein aktualisiertes Antivirenprogramm;
  • Eine Internetverbindung (vorzugsweise Breitband);
  • Ein Internet-Viewer (Browser) (IE 6.0 oder höher, ....);
  • Der personalisierte Text (PPP) sollte vorzugsweise 100% groß sein;
  • Javascript des Viewers (Browser) ist aktiviert;
  • Die minimale Bildschirmauflösung beträgt 1024 x 768,.......;
  • Ein aktives Smartcard-Lesegerät.

Die Kriterien für den Arbeitsspeicher (RAM) des Computers hängen von der Anzahl der einzureichenden Anträge, der Leistung des Prozessors und des Betriebssystems ab.

 

Liste der zu prüfenden Elemente bevor Sie eine Online-Anmeldung vornehmen (check list)

  • Aktive Internetverbindung mit einer E-Mail-Adresse;
  • Smartcard, die in der Datenbank des belgischen Patentamtes registriert ist;
  • Alle Dokumente im PDF-Format, eventuell im ST25-Format für die DNA-Sequenzen;
  • Die Daten von Personen, Patentinhabern, Vertretern, Erfindern,.....;
  • Die spezifischen Ausnahmedaten je nach Fall (Ausstellung, biologisches Material, ....).

 

Bitte informieren Sie das belgische Patentamt über Änderungen nach Ihrer Registrierung

Sind Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse oder E-Mail) geändert seit Ihrer Registrierung bei dem belgischen Patentamt zur Nutzung Ihrer Smartcard und der Online-Dienste des belgischen Patentamtes, dann müssen Sie den "automatischen Registrierungsdienst" (auto enrolment tool) nutzen oder die folgende Nachricht senden: "Ich möchte Sie über eine Änderung bei der Registrierung meiner Smartcard informieren" an die folgende Adresse: piie.bpp-helpdesk@economie.fgov.be.

 

Unlesbare oder unvollständige

Dokumente Wenn die elektronisch eingereichten Dokumente unleserlich oder unvollständig sind (z.B. durch ein Virus infiziert), wird das belgische Patentamt davon ausgehen, dass Ihre Einreichung nicht eingegangen ist.

 

Einreichungsdatum

Der Tag des Eingangs einer elektronisch eingereichten Patentanmeldung gilt als vorläufiger Anmeldetag der Patentanmeldung. Die Patentanmeldung muss den Mindestanforderungen des Artikels XI.17 des Titels 1 "Erfindungspatente" vom Buch XI des Wirtschaftsgesetzbuches entsprechen, damit der Anmeldetag bestätigt wird.

 

Haben Sie noch Fragen

  • Wenn Sie Probleme bei der Installation oder Nutzung der Software haben, oder wenn Sie Fragen zu den Online-Diensten des belgischen Patentamts haben, können Sie uns telefonisch unter + 32 (2) 277 51 19, per Fax unter + 32 (2) 277 96 97 oder per E-Mail mit der folgenden Nachricht erreichen: "Ich möchte eine Frage an das belgische Patentamt richten" unter der folgenden Adresse: piie.bpp-helpdesk@economie.fgov.be.
  • Weitere Informationen über "die Online-Dienste des EPA" sind beim EPA erhältlich.